Innenpolitik-Redakteur beim STANDARD, gerne über Parlamentarismus und auch Vorarlberg. Laut Oma „informativ mit einem Schuss Humor“. Kaum privat hier.
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Maximilian Werner
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Bei der Frau Sozialministerin bedankt sich der Herr Finanzminister 'nur' für eine "gute Zusammenarbeit", bei der Frau Staatssekretärin für eine "exzellente Zusammenarbeit" – In einer schlechteren Welt wär zu diesem Unterschied schon ein Spekulations-Text über parteiinterne Grabenkämpfe erschienen.
Beim VfGH sind aktuell zwei Anträge gegen die Bestimmungen im ParteienG anhängig. Wenn die Koalition diese Absätze jetzt ändert, könnte der VfGH – sollte er nach der Novelle entscheiden – nur noch rückwirkend eine Verfassungswidrigkeit feststellen.
Wer meldet sich denn nach dem Ende der Debatte als Punktesprecher:in aus dem Bundeskanzleramt?
Schwarzstift.
Es geht also aufwärts.
Aus einer Presseaussendung des Justizministeriums zum Budgetbegleitgesetz: "Im Zivilrecht wird bei der bloßen Anmeldung einer Berufung nach mündlicher Urteilsverkündung eine pauschale Teilgebühr fällig, was zeitraubende „Schein-Anmeldungen“ aus rein taktischen Gründen effektiv eindämmt."
Es ist Herbst 2028, Österreich sucht eine:n Nachfolger:in für Alexander Van der Bellen, im ORF läuft die erste Elefantenrunde für die Bundespräsidentschaftswahl.
SIE HABEN SOGAR JA NEIN TAFERL
Budgetbegleitgesetz:
Die Ausnahme im Parteiengesetz, dass Kabinettsmitarbeiter:innen von Bundesminister:innen auch auf deren parteipolitischen Social-Media-Accounts posten dürfen (ohne dass dies als illegale Parteispende gilt), wird auf Büromitarbeiter:innen von Staatssekretär:innen ausgeweitet.
omg in venedig düst eine möwe mit pizza im schnabel umher, das macht uns noch den sieg bei der biennale streitig