Budgetbegleitgesetz:
Die Ausnahme im Parteiengesetz, dass Kabinettsmitarbeiter:innen von Bundesminister:innen auch auf deren parteipolitischen Social-Media-Accounts posten dürfen (ohne dass dies als illegale Parteispende gilt), wird auf Büromitarbeiter:innen von Staatssekretär:innen ausgeweitet.