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LVwG Steiermark: Trotz IFG können Oppositionsabgeordnete unter anderem nicht erfahren, ob sich der Landes-Verfassungsdienst zu einer Novelle des Sozialunterstützungsgesetzes geäußert hat (und wenn ja: wie), und ob es eine politische Weisung dazu gab (und wenn ja: welche).
Wie der @davidkrutzler.bsky.social berichtet (about.derstandard.at/services/new...), hat der Bezirksvorsteher in Wien-Neubau das gestrige Public Viewing am Sankt-Ulrichs-Platz als Filmdreh angemeldet – wohl auch, um die Lärmschutzbestimmungen im Veranstaltungsgesetz zu umgehen.
Für die IFG-Freaks. Ich glaube hier sagt der OGH erstmals etwas zum IFG. Verknappt: Selbst wenn es nach IFG einen Geheimhaltungsgrund gäbe, ändert das nichts an der Publizität des Grundbuchs. www.derstandard.at/story/300000...
"Auch bei privat erschienenen Mitgliedern der STANDARD-Redaktion war die Stimmung schon vor Dienstantritt gut." Was Kollege Fellner nicht zitiert hat: die vollkommen angebrachten und sicher nichts verschreienden "WIR WERDEN WELTMEISTER"-Rufe unsererseits.
naja wenigstens hab ich heute früh in der euphorie im tippspiel von 3:1 auf 4:1 korrigiert
so wer hat den ersten „so jubelt das netz“ text
kann vom public viewing berichten: wenn die sonne direkt auf die beiden bildschirme brennt, sieht man ähnlich wenig, wie ihr in der tv thek #AUTJOR
JAJAJA
Der Bildungsausschuss hat – wegen eines FPÖ-Antrags zur "Genderideologie" an Schulen (www.parlament.gv.at/gegenstand/X...) – festgestellt, "dass die im FPÖ-Antrag enthaltene Forderung bereits umgesetzt sei". Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen. Es geht um die amtliche Rechtschreibung.
(Und was dieser Absatz bedeuten soll, ist mir ein Rätsel.)
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