Ich bin gerade über die Entscheidung LG Darmstadt ä, Beschluss vom 10.11.2025 -19 O 527/16 gestolpert.
Demnach kann die Vergütung eines Sachverständigen auf 0 Euro festgesetzt werden, wenn er bei Erstellung des Gutachtens in erheblichem Umfang KI verwendet hat ohne dies zu deklarieren