"Einen Rechtfertigungsgrund, insbesondere einen rechtfertigenden Notstand in Bezug auf das Tierwohl, sah der Senat nicht. Die CO₂-Betäubung sei vom Gesetzgeber anerkannt und müsse daher grundsätzlich hingenommen werden" Wer das noch widerstandslos hinnimmt, dem muss mit solchen Bildern (1/2)
Britta Berlin
Aktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Dafür, dass sie die Aufnahmen verbreitet haben, haften sie, so das Oberlandesgericht:
Tierschützer filmten heimlich die Betäubung von Schweinen auf einem Schlachthof. Die Videos gelangten ins Internet. Für den Schaden haften sie, so das OLG.