Zur Abwechslung eine gute Nachricht: Ab Freitag werden alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen eine Gesundheitskarte erhalten. Minderjährige werden nicht mehr der menschenrechtswidrigen und kindeswohlgefährdenden Notfallmedizin unterliegen (neuer § 4 Abs. 4 AsylbLG und § 264 Abs. 2 SGB V).