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Zur Abwechslung eine gute Nachricht: Ab Freitag werden alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen eine Gesundheitskarte erhalten. Minderjährige werden nicht mehr der menschenrechtswidrigen und kindeswohlgefährdenden Notfallmedizin unterliegen (neuer § 4 Abs. 4 AsylbLG und § 264 Abs. 2 SGB V).
3h
Claudius Voigt