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Der EuGH hat die Leistungskürzungen und Leistungsausschlüsse für Dublin-Geflüchtete für klar unionsrechtswidrig erklärt. Das Urteil hat auch nach dem 12. Juni und nach GEAS Relevanz. www.ggua.de/aktuelles/ei...
5d
Das Urteil hat auch nach 12. Juni Relevanz
www.ggua.de
EuGH: Leistungskürzungen und -streichungen sind in Dublin-Fällen unzulässig
Claudius Voigt