Die Gegendarstellungsklage von Palantir ist vom Zürcher Handelsgericht erstinstanzlich entschieden worden. Eine einzige Forderung wird gutgeheissen – und 22 abgewiesen. @daniel-binswanger.bsky.social, @adfichter.bsky.social, @jobaoer.bsky.social und Jennifer Steiner ordnen das Urteil ein.