Auch abgelehnten Asylbewerber*innen, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, muss in Deutschland ein "angemessener Lebensstandard" ermöglicht werden. Die deutsche Regelung zur Einschränkung der Leistungen bei Dublin-Verfahren ist damit nicht zulässig! www.tagesschau.de/ausland/euro...
Auch abgelehnten Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, muss in Deutschland ein "angemessener Lebensstandard" ermöglicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ent...