Bebauungspläne als kommunale Satzungen (Achtung, Ö-Recht) werden auch nicht für Grundeigentümer, Stadträte, Nachbarn, Architekten und die interessierte Öffentlichkeit verfasst sondern einzig für VGH/OVG. Wenn der Rechtsstaat versehentlich der Demokratie im Wege steht.