"Möglich wird dann die Einführung von »Return Hubs« in Staaten außerhalb der EU. In derartige geschlossene Anstalten sollen abgelehnte Schutzsuchende gepfercht werden, etwa wenn ihre Herkunftsländer die »Rücknahme« verweigern [...]"
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Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Verordnung für erzwungene »Rückführungen«. Diese können von anderen EU-Staaten vollstreckt werden.