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Wir begrüßen die heutige Entscheidung des EuGH, wonach die Kürzung der Leistungen von Dublin-Betroffenen unionsrechtswidrig ist. Dass der Gesetzgeber wiederholt sehenden Auges Unionsrecht bricht, ist eine Farce. Wir fordern, auch nach Wirksamwerden der GEAS-Reform angemessene Leistungen zu gewähren!
Regelungen, nach denen ausreisepflichtige Asylbewerber keine Geldleistungen zur Deckung ihres persönlichen Lebensbedarf zustehen, sind europarechtswidrig, so der EuGH.
www.lto.de
EuGH: Kürzung von Asylleistungen auf 'Bett, Brot, Seife' rechtswidrig
6d
RAV