Wir begrüßen die heutige Entscheidung des EuGH, wonach die Kürzung der Leistungen von Dublin-Betroffenen unionsrechtswidrig ist. Dass der Gesetzgeber wiederholt sehenden Auges Unionsrecht bricht, ist eine Farce. Wir fordern, auch nach Wirksamwerden der GEAS-Reform angemessene Leistungen zu gewähren!
Regelungen, nach denen ausreisepflichtige Asylbewerber keine Geldleistungen zur Deckung ihres persönlichen Lebensbedarf zustehen, sind europarechtswidrig, so der EuGH.