Die GEAS-Reform wirft viele Fragen auf, die gerichtlich geklärt werden müssen. Wir werden den Prozess der Umsetzung begleiten.
Auch vor Ort gibt es wenig Klarheit wie die neuen Regelungen umgesetzt werden, u.a. das Recht auf Regelbeschulung spätestens zwei Monate nach Asylantragstellung.