folgende jura-frage:
im Straßenverkehr Höchstgeschwindigkeit messen, Zeiten nehmen und Bestzeiten jagen ist ja glaub ich verboten, und wenn man einen Unfall dabei bauen würde, hätte man ein Problem da es glaub ich eine Verkehrsstraftat ist, und auch die Versicherung würde dann Stress machen
Wie wäre denn wohl folgendes:
Ein Fahrradfahrer fährt mich platt und auf Strava stehe ich fest, dass der regelmäßig, auch an dem Tag, mit Strava da Bestzeiten fährt und unter den Top ten in der Bestenliste steht.
Würde das als illegales Rennen gewertet werden können?
Ach Du hast natürlich recht, ich hab ja von sowas keine Ahnung und gar nicht dran gedacht, dass es ja nur Kraftfahrzeuge betrifft.
Ich hatte irgendwie im Kopf (aber überhaupt nicht begriffen), das bei Kfz ja neuerdings unter Umständen eine billigende Inkaufnahme angenommen werden kann
und es so dann ja zu einer wesentlich schwereren Verurteilung kommen kann und wollte wissen, ob sowas vielleicht auch vorliegen könnte, wenn man regelmäßig um Rekorder zu knacken auf Wegen mit Spaziergängern radelt.
Schon etwas komisch, in Stadtparks Rennen gegen die Uhr zu fahren..
Ich komme drauf weil Strava mir Typen anzeigt, die in einem sehr belebten Park in Köln eine Strecke die ich auch immer fahre fast täglich mit > 46 km/h fahren.
Könnte mir vorstellen, dass man ein Problem bekommt, wenn man jemanden überfährt und die Zeiten auf Strava zu finden sind