Der Energiekonzern Uniper fällt unter die Transparenzpflichten des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und muss Greenpeace eine ganze Reihe von bisher internen Informationen übermitteln 🤓 Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 13. Mai 2026 entschieden (Aktenzeichen 29 K 8330/23). 🧵(1/5)
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Greenpeace Investigativ
Zwar hat das Gericht keine Berufung zugelassen. Es ist aber möglich, dass Uniper einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird. Die Freigabe der Informationen kann sich damit noch verzögern. Schon jetzt aber ist das Urteil für die Recherchemöglichkeiten mithilfe des UIG ein Meilenstein. (5/5)
Das Umweltinformationsgesetz erklärt, anders als das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), neben Ämtern und Behörden auch Firmen zu den informationspflichtigen Stellen, sofern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. Uniper hatte bestritten, eine informationspflichtige Stelle laut UIG zu sein (3/5)
Das Urteil bestätigt die Direktwirkung des UIG gegenüber Unternehmen. Es ist damit eines der ersten Anwendungsbeispiele in Deutschland, wie der UIG-Anspruch durchgesetzt werden kann, ohne dass Firmeninformationen über den Umweg der bei Behörden gespeicherten Daten abgefragt werden müssen. (2/5)