Böhmermann hatte die Causa Schönbohm ausgelöst, die damalige Innenministerin Faeser berief den Ex-Bundesamtschef nach der Sendung nämlich fix ab. Das OLG München hat jetzt die Vorinstanz bestätigt: Persönlichkeitsrechtsverletzung (+), Geld gibt's für Schönbohm aber nicht.
Die von Jan Böhmermann maßgeblich ausgelöste Causa Schönbohm sorgte für große Aufregung. Doch auch das Berufungsverfahren brachte nun kein neues Ergebnis.