Wegen einer unscheinbaren Änderung im EnWG landeten seit Dezember 2025 Verfahren zu Strom- und Gassperren bei den Landgerichten – also mit Anwaltszwang und Anwaltsgebühren. Nun hat der Bundestag eine Lösung gefunden.
Eine Gesetzesänderung hatte Stromkunden in Schwierigkeiten gebracht. Jetzt sind für Stromsperren-Verfahren wieder die Amtsgerichte zuständig.