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Wegen einer unscheinbaren Änderung im EnWG landeten seit Dezember 2025 Verfahren zu Strom- und Gassperren bei den Landgerichten – also mit Anwaltszwang und Anwaltsgebühren. Nun hat der Bundestag eine Lösung gefunden.
17h
Eine Gesetzesänderung hatte Stromkunden in Schwierigkeiten gebracht. Jetzt sind für Stromsperren-Verfahren wieder die Amtsgerichte zuständig.
Bundestag korrigiert Fehler: Stromsperren wieder bei Amtsgerichten
www.lto.de
Legal Tribune Online, LTO