Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.
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Das LG München I sieht in Googles KI-Übersichten eine eigene Äußerung des Konzerns und bejaht im einstweiligen Rechtsschutz einen Unterlassungsanspruch.