Seit der ersten Klasse besucht ein Mädchen eine Privatschule. Weil sich ihre unentschuldigten Fehlzeiten häuften und die Eltern wichtige Fristen verpassten, durfte die Schule einen neuen Schulvertrag für die 12. Klasse ablehnen: Kontrahierungszwang (-).
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Schon immer geht ein Mädchen auf seine Privatschule. Weil es über die Jahre Fehlzeiten angehäuft hat, ist laut OLG nicht von Lernbereitschaft auszugehen.