Aktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Dafür, dass sie die Aufnahmen verbreitet haben, haften sie, so das Oberlandesgericht:
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Tierschützer filmten heimlich die Betäubung von Schweinen auf einem Schlachthof. Die Videos gelangten ins Internet. Für den Schaden haften sie, so das OLG.