Bett, Brot und Seife reichen nicht: Laut EuGH verstoßen Deutschlands Leistungsbeschränkungen für ausreisepflichtige Asylbewerber gegen EU-Recht. Details von @hassosuliak.bsky.social.
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Regelungen, nach denen ausreisepflichtige Asylbewerber keine Geldleistungen zur Deckung ihres persönlichen Lebensbedarf zustehen, sind europarechtswidrig, so der EuGH.