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Einen Betriebsrat zu gründen ist ein Recht – kein Gnadenakt des Arbeitgebers. „Wer Arbeitnehmer:innen einschüchtert oder kündigt, weil sie einen Betriebsrat gründen wollen, überschreitet eine rote Linie“, sagt @wolfgangk.bsky.social​ Union Busting braucht endlich spürbare Konsequenzen!
17h
Behinderung von Betriebsratswahlen soll strafrechtlich relevanter Tatbestand werden
www.ots.at
ÖGB-Katzian: Angriffe auf Mitbestimmung sind kein Kavaliersdelikt
ÖGB