Einen Betriebsrat zu gründen ist ein Recht – kein Gnadenakt des Arbeitgebers.
„Wer Arbeitnehmer:innen einschüchtert oder kündigt, weil sie einen Betriebsrat gründen wollen, überschreitet eine rote Linie“, sagt @wolfgangk.bsky.social
Union Busting braucht endlich spürbare Konsequenzen!
Behinderung von Betriebsratswahlen soll strafrechtlich relevanter Tatbestand werden