Wichtige Entscheidung: "Wer auf Facebook oder Instagram einen Beitrag mit „Gefällt mir“ markiert, macht sich dadurch nicht automatisch dessen gesamten Inhalt zu eigen (...) Das Gericht spricht dem Like deshalb einen „diffusen Charakter“ zu. Es fehle regelmäßig an jener Eindeutigkeit .." #blueLZ
Andrea Buhl-Aigner
Der Spuk mit der Strafbarkeit der "Likes" findet ein Ende. Das Oberlandesgericht wies in einer neuen Entscheidung eine Klage von Sebastian Bohrn Mena ab. Mit einer bahnbrechenden Begründung: www.falter.at/zeitung/2026...
Das Wiener Oberlandesgericht erklärt ein Like für straflos. Eine empfindliche Niederlage für einen berüchtigten Slapp-Anwalt.