Wöchentlicher Newsletter mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zum deutschen und europäischen Flüchtlingsrecht.
HRRF-Newsletter
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Morgen tritt das neue #GEAS in Kraft - die Regierung legt auf die letzten Meter noch Gesetzesänderungen vor, die fehlerhaft sind, weil das EU-Recht nicht richtig umgesetzt wird. Gestern wurden die Fehler eingeräumt, können aber nicht schnell korrigiert werden.
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Wenn mir heute noch ein Bescheid zugestellt wird, in dem subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG geprüft wird, dann sind wir uns doch darüber einig, dass der Bescheid damit automatisch nichtig und die Person deshalb ipso facto als asylberechtigt gemäß Art. 16a GG anzuerkennen ist, sind wir nicht?