Der Verfassungsschutz darf die AfD Bayern weiter als rechtsextremer Verdachtsfall beobachten. Als Begründung im Urteil: Die Partei unterstützt "Remigration", mit "Umsturzfantasien" und "Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung". Wann wird das Verbotsverfahren geprüft?