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Der Verfassungsschutz darf die AfD Bayern weiter als rechtsextremer Verdachtsfall beobachten. Als Begründung im Urteil: Die Partei unterstützt "Remigration", mit "Umsturzfantasien" und "Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung". Wann wird das Verbotsverfahren geprüft?