Das ist die zentrale Stelle in der EuGH-Entscheidung, die auch für die Zukunft bedeutsam ist. Zwar wurde das neue GEAS gerade bei Sozialleistungen verschärft. Aber wenn der EuGH hier von "elementaren Bedürfnissen" spricht, dann ist ein Unterschreiten dieses Leistungsniveaus grds rechtswidrig.
Maximilian Pichl
Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht #EuGH #Migration
Die Kürzung von Asylleistungen ist mit EU-Recht nicht vereinbar, entschied der EuGH in Luxemburg.