Die Kommission hat jedoch meinen Antrag angenommen: So will die SPK-N der wachsenden Mobilität der Menschen Rechnung tragen. Mit einem Vorstoss verlangt sie, dass die Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde noch zwei bis drei Jahre beträgt. Zusätzliche kommunale Fristen sollen fallen.
marcjost
Ausländerinnen und #Ausländer sollen sich nicht bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können.
Die staatspolitische Kommission des Nationalrats #SPK lehnt die Halbierung der Einbürgerungsfrist klar ab, wie sie die "Demokratie-Initiative" fordert. (1/5)