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Die Kommission hat jedoch meinen Antrag angenommen: So will die SPK-N der wachsenden Mobilität der Menschen Rechnung tragen. Mit einem Vorstoss verlangt sie, dass die Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde noch zwei bis drei Jahre beträgt. Zusätzliche kommunale Fristen sollen fallen.
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marcjost
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Ausländerinnen und #Ausländer sollen sich nicht bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats #SPK lehnt die Halbierung der Einbürgerungsfrist klar ab, wie sie die "Demokratie-Initiative" fordert. (1/5)
Philipp Burkhardt