Juristisch kam nach der Veröffentlichung nichts, aber Steinhöfel legte tatsächlich Beschwerde beim Presserat ein.
Nun: Der Presserat hat die Beschwerde am 11. April abgewiesen. Er konnte in unserem Vorgehen kein unethisches Verhalten oder unlautere Methoden erkennen.
Dazu die Meldung der taz: