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Am 10. Juni 1948 untersagte der Magistrat die körperliche Bestrafung in pädagogischen Einrichtungen von Berlin: "In den Schulen und Erziehungsstätten Groß-Berlins ist die körperliche Züchtigung verboten." In der Alltagspraxis hörten körperliche Strafen mit dem Verbot nicht auf.
17h
Lea Fink