Die Mietpreisüberhöhung ist ein eigener Tatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) und liegt vor, wenn mehr als 20 Prozent der üblichen Vergleichsmiete verlangt werden.
=> Berlin, los jetzt! Angebotsmieten von #Heimstaden prüfen und WiStG anwenden!
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Dem Frankfurter Nordend steht womöglich eine größere Party bevor: Eine Wohngemeinschaft zahlte über Jahre zu viel Miete. Jetzt ist die Stadt gegen die Vermieterin vorgegangen, eine ausländische Immobi...