taz exklusiv: Am 29. April bestätigte das BVerwG das Verbot der völkischen Artgemeinschaft. 3 Tage später treffen sich unbeeindruckt frühere Anhänger auf einem Bauernhof in Südbrandenburg. Nach einer taz-Anfrage prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob der Verein fortgeführt wird taz.de/Trifft-sich-...
Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld zurechnen.