Die Diskussion um den Film von Wenders und dessen „freiwilligen“ Verzicht auf Wiedergabe des Films, ist mit Blick auf die Rechtslage des 184 c StGB doch sehr skurril.
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Die Debatte über Wim Wenders Film „Falsche Bewegung“ ist einfacher gelöst als gedacht. Nacktszenen mit Kindern sollte es damals wie heute nicht geben.