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Heute hat der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung gefällt. Kleidung, Unterkunft, Verpflegung und Körperpflege sind elementare Grundbedürfnisse – Asylsuchende müssen diese decken können. Dieses Urteil bestätigt auch unsere Position und stärkt unsere laufenden Klagen.
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Wir gehen gegen den Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, der Menschen in die Obdachlosigkeit drängt, vor Gericht und vor den Sozialausschuss der Vereinten Nationen.
freiheitsrechte.org
Leistungsausschluss drängt Geflüchtete in existenzielle Not
Freiheitsrechte.org - GFF