Heute hat der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung gefällt. Kleidung, Unterkunft, Verpflegung und Körperpflege sind elementare Grundbedürfnisse – Asylsuchende müssen diese decken können. Dieses Urteil bestätigt auch unsere Position und stärkt unsere laufenden Klagen.
Wir gehen gegen den Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, der Menschen in die Obdachlosigkeit drängt, vor Gericht und vor den Sozialausschuss der Vereinten Nationen.