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Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen haben nicht dieselben Rechte wie Angestellte. Das wirkt sich auch auf's Gehalt aus - mit unter 2 Euro liegen sie weit unter dem Mindestlohn. Das muss sich ändern, sagt @raulkrauthausen.bsky.social von @sozialhelden.bsky.social bei Grundgesetzlich.
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Freiheitsrechte.org - GFF