Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen haben nicht dieselben Rechte wie Angestellte. Das wirkt sich auch auf's Gehalt aus - mit unter 2 Euro liegen sie weit unter dem Mindestlohn. Das muss sich ändern, sagt @raulkrauthausen.bsky.social von @sozialhelden.bsky.social bei Grundgesetzlich.