Obwohl es gesetzlicher Auftrag der Werkstätten ist, Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, schafft kaum jemand den Wechsel. Wie ist das vereinbar mit dem Menschenrecht auf Inklusion? Grundgesetzlich mit @raulkrauthausen.bsky.social und Sozialrechtler Felix Welti.