Ich hab mir ja recht schnell nach Einführung des Radler-Mindestüberholabstands von 1,5 m (außerorts und bei Kindern 2 m) angewöhnt, diesen nicht nur bei Radlerïnnen auf der Fahrbahn oder auf „Radschutzstreifen“ einzuhalten, sondern auch – was man anscheinend nicht muß – auf Hochbord-Radwegen. 1/6