Minderjährige Asylsuchende sind bei Krankheit nicht mehr auf Akut- und Notfallversorgung beschränkt. Sie erhalten Leistungen wie gesetzlich versicherte Kinder. Die Bundesregierung setzt damit EU-Recht um – in einer Reform, die Schutzsuchende sonst vor allem mit Verschärfungen trifft.
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Minderjährige Asylsuchende sind bei Krankheit nicht mehr auf Akut- und Notfallversorgung beschränkt. Sie erhalten Leistungen wie gesetzlich versicherte Kinder. Die Bundesregierung setzt damit EU-Recht um – in einer Reform, die Schutzsuchende sonst vor allem mit Verschärfungen trifft.