2/ Wie schon in dem spektakulären Urteil vom 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24, www.gesetze-bayern.de/Content/Docu...) wird es auf den Sachverhalt ankommen und es bleibt abzuwarten, ob die GEMA wie gegen OpenAI wieder besser vorbereitet und vertreten ist als die Beklagte. /3