Ich würde hier noch etwas nachschärfen:
Der ORF ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Stiftungszeck ist die Erfüllung des öffentlich-rechtliche Auftrags. Begünstigter der Stiftung ist die Allgemeinheit.
Verpflichtet sind die Stiftungsräte daher (in letzter Konsequenz) einzig der Allgemeinheit.
Walter Strobl
Puh, ich möchte morgen kein ORF-Stiftungsrat sein, zumindest keiner, der glaubt irgendwem – außer seinem Gewissen und dem ORF selbst – in der Pflicht zu stehen. www.derstandard.at/story/300000...
www.derstandard.at
Anwalt Johannes Zink erklärt, er habe seine Rechtsmeinung über nicht sachliche Entscheidungen von Stiftungsräten auf anonyme Anfrage zusammengestellt