Weil jetzt schon wieder wer will, dass der ORF die Republik verklagt. Man kann es auch etwas tiefer hängen.
Der ORF kann selbst bestimmen, wieviel er braucht, um seinen Auftrag zu erfüllen: Gebührenerhöhung ist das Zauberwort.
Nach § 31 Abs 22 ORF-G muss er das sogar, und zwar unverzüglich.
Die geplante Streichung von bis zu 100 Millionen Euro für den ORF widerspreche Verfassung und EU-Medienfreiheitsgesetz, sagt Langzeitgeneral Alexander Wrabetz. Wie Österreichs Medienlandschaft zu rett...