Neuer Artikel in unserer Serie zu den Kantonen als Labore für die Grundrechte.
Der Kanton Waadt war der erste Kanton, der in seiner Verfassung ein Recht auf Sterben in Würde vorsah. Er hat damit Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen erleichtert - und eine Vorbildrolle eigenommen für weitere Kantone.
Stefan Schlegel
Artikelserie «Kantone als Labore für #Menschenrechte»
Das Recht, in Würde zu sterben, ist in der Verfassung des Kantons Waadt verankert. Jede Person kann frei entscheiden, wo, wann und wie sie sterben möchte.
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