1️⃣ Damit wäre die Frage der Beobachtung des bayerischen AfD-Landesverbandes auch gerichtsfest geklärt. Im Fokus des Urteils des VG München standen die Landtagsabgeordneten Rene Dierkes, Benjamin Nolte und Franz Schmid. Die Zulassung der Berufung wurde nun unanfechtbar abgelehnt.