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#INEQ
Insbesondere in Hinblick auf die Regulierung empfiehlt sich ein stärkerer Blick auf die Angebotsmieten. Hier sollten striktere Transparenzkriterien gelten: etwa ob ein Objekt unter Richtwertmiete fällt, welche Zuschläge fällig werden und wie sich der Mietzins zusammensetzt. 6/n
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Background: Bis Juli 2023 war es gängige Praxis, dass Vermieter:innen einen Makler beauftragten, jedoch Mieter:innen die Kosten dafür tragen mussten. Mit dem Bestellerprinzip wurden diese Kosten de facto auf die Vermieterseite verlagert. Ziel war eine Dämpfung der steigenden Wohnkostenbelastung. 2/n
Besonders spannend: auch im regulierten Altbau stiegen die Angebotsmieten, trotz gesetzlicher Obergrenzen. Dies dürfte mit fehlender Sanktionierung zusammenhängen: halten Vermieter:innen die Mietzinsobergrenzen nicht ein, drohen keinerlei Strafen. Das mindert Compliance. 4/n
Eines ist klar: Preissteigerungen bedeuten, dass Mieter:innen durch die Maßnahme langfristig verlieren. Manche steigen jedoch zumindest kurzfristig besser aus. Insbesondere für junge, mobile Haushalte stellt der Wegfall hoher einmaliger Maklergebühren eine Erleichterung dar. 5/n
Da Löhne immer erst verzögert steigen, sind vor allem jene ohne große Ersparnisse der Teuerung stärker ausgeliefert. Bei den unteren 40% der Einkommensverteilung gibt es am Ende des Monats wenig bis keinen Spielraum um zu sparen.