Diese zwei Haussperling-Nestlinge sind bei Dachdecker-Arbeiten obdachlos geworden. Das Nest wurde beim Dachabriss freigelegt. Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungsstätten der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören.
www.instagram.com/p/DZIktHGCUc...