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Was bei den Landespressegesetzen klar geregelt ist, fehlt bisher auf Bundesebene. Pressevertreter können bei Anfragen lediglich auf die Verfassung verweisen und sich auf Art. 5 GG berufen. Daraus folgt ein Anspruch, aber die Voraussetzungen und die Rechtsfolge des Anspruches sind ungenau geregelt.
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Deutscher Journalisten-Verband (DJV)