...gibt es § 105 Bundesbeamtengesetz, der fünf Jahre nach dem Ausscheiden eine Anzeigepflicht beim Wechsel in die Privatwirtschaft auferlegt. Die Regierung kann den Wechsel untersagen. Und ja, die Bedienstete in diesem Fall ist Beamtin, sie stand 2024 als Oberregierungsrätin im BMF-Organigramm