Im Mai 2018 berichtete Kontext über Chat-Nachrichten eines Neonazis – der klagte dagegen. Zuletzt wollte das OLG Frankfurt Genaueres zur Quelle der Chats wissen. Die gaben wir nicht preis und verloren. Nun hat der BGH unsere Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
Kontext hat das Gerichtsverfahren gegen einen Neonazi nach acht Jahren verloren. Nun muss Kontext 130.000 Euro zahlen, der Quellenschutz ist gefährdet.