Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden. Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei.
Wenn man in sozialen Netzwerken jemanden beschimpft, kann man dafür – etwa wegen Beleidigung oder übler Nachrede – strafrechtlich belangt werden. NEOS kritisierte am Freitag, dass teilweise auch Geric...