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„Hundt hatte um Entlassung gebeten, nachdem Recherchen von MDR und rbb24 aufgedeckt hatten, dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn wegen des Verdachts von Insolvenzstraftaten ermittelt. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung“ -muss man nicht weiter kommentieren.