www.bverwg.de/de/pm/2026/30
„Die Klägerin nutzt das nationalsozialistische Gedankengut, um ein zu ihren Glaubensvorstellungen passendes staatl und gesellschaftl Modell zu befördern. Auf dem Boden des Wertesystems des Grundgesetzes können ihre Glaubensvorstellungen politisch nicht umgesetzt werden.“